Vordringlich aus Klimaschutzgründen, aber auch zur Förderung der – insbesondere deutschen – Autoindustrie wird der Absatz von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen mit Kaufprämien bezuschusst. Hinzu kommt eine Förderung über eine geringere Privatnutzungsbesteuerung in der Ertragsteuer bei solchen Fahrzeugen. Der stetig zunehmende Förderwille der Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von E-Autos führt nun dazu, dass quasi jährlich eine neue Rechtslage für die Privatnutzungsbesteuerung entsteht. Zudem gelten für jeden Veranlagungszeitraum (VZ) verschiedene Regelungen nebeneinander, die abhängig sind vom Anschaffungs- oder Überlassungszeitpunkt an den Arbeitnehmer sowie der Leistungskapazität der Batterie, dem Schadstoffausstoß oder der rein elektrisch angetriebenen Reichweite des Fahrzeugs. All dies macht die ohnehin schwierige Materie der Privatnutzungsbesteuerung von Fahrzeugen zusätzlich komplex. Dieses Mitarbeiterseminar stellt die Privatnutzungsbesteuerung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen für die VZ 2019, 2020 und VZ 2021 für die Ertragsteuer und speziell auch für die Lohnsteuer anhand einer Vielzahl von Beispielen dar. Dabei werden sowohl die Pauschalmethode mit der 1 %-Regelung als auch die Gesamtkostenmethode, auch als Fahrtenbuchmethode bekannt, erläutert.
1. Elektro-, Hybridelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
1. 1. Definition „Elektroauto“
1. 2. Unternehmer
1. 3. Arbeitnehmer
2. Ladestrom und Ladestation
2. 1. Unternehmer
2. 2. Arbeitnehmer
3. Überblick
Die Lernenden wissen nach dem Seminar,