Wer nicht mehr als 450 € im Monat verdient, gilt als geringfügig beschäftigt oder als sogenannter Minijobber. Die beiden Online-Seminare führen in diese Thematik ein und zeigen auf, welche Besonderheiten bei der Besteuerung dieser Beschäftigungsverhältnisse zu beachten sind.
1. Definition
2. Mindestlohn beim Minijob
3. Höhe der Steuern und Abgaben bei Minijobs im Privathaushalt
4. Rentenversicherungspflicht bzw. -freiheit
5. Privathaushalt als Arbeitgeber
6. Steuern beim Minijob
7. Abzugsmöglichkeiten
8. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobbern
Die Teilnehmer wissen nach der Bearbeitung des Seminars,