Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung viel Licht in das Dunkel der unterschiedlich formulierten Rangrücktrittsvereinbarungen gebracht. Der Sinn und Zweck solcher Vereinbarungen liegt in der Vermeidung der Insolvenz. Werden die neuen Rechtsgrundsätze des BGH beachtet, lassen sich sorgfältig gestaltete Rangrücktrittsvereinbarungen verwenden, ohne Risiken einzugehen. Durch die Formulierung lässt sich wahlweise erreichen, ob steuerlich ein Ertrag beim betroffenen Unternehmen erzeugt wird oder nicht. Der Einzelfall entscheidet, was die richtige Lösung ist. Die Musterformulierungen helfen Ihnen, dass Ihre Beratung auf sicherem Boden steht. Im Hinweisblatt wird erläutert, warum das so ist.