Der Wegfall der doppelten Verbeitragung, die Anhebung der Grundzulage, die teilweise Anrechnungsfreiheit der Riester-Rente bei der Grundsicherung und weitere Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz machen "Riestern" in der betrieblichen Altersvorsorge attraktiv. Arbeitgebern muss bewusst sein, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schaffung der Fördervoraussetzungen bei Entgeltumwandlungen haben. Arbeitgeber müssen also vorbereitet sein, wenn Mitarbeiter nunmehr ihren Anspruch aus § 1a Abs. 3 BetrAVG geltend machen. Die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung tritt neben die Förderung der Entgeltumwandlung in Form der (begrenzten) Steuerfreiheit der umgewandelten Beiträge. Dies verlangt eine kluge Wahl hinsichtlich der verfügbaren Förderoptionen.
Das neue Merkblatt erläutert die wichtigsten Punkte zum bAV-Riester und die Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz.