Am 01.07.2020 sind zahlreiche Änderungen der StBVV in Kraft getreten. Die vollen Gebühren der Tabellen A bis D wurden um ca. 12 Prozent erhöht. Die Tabelle E wurde gestrichen. Bei einigen wichtigen Gebührentatbeständen wurden auch die oberen Rahmengebühren angehoben. In § 9 Abs. 1 StBVV ist jetzt geregelt, dass Steuerberater ihre Rechnungen auch in Textform an ihre Mandanten verschicken dürfen. Daneben finden sich neue Verweise auf die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. So müssen Steuerberater u.a. ihre Tätigkeit im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren künftig nach RVG abrechnen. In unserem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle Änderungen und erfahren anhand konkreter Berechnungsbeispiele, worauf es bei der Abrechnung nach RVG ankommt. Ebenfalls anhand konkreter Beispiele erfahren Sie, ab wann Sie die höheren Gebühren und die neuen Vorschriften anwenden können. Abgerundet wird das Seminar durch aktuelle Hinweise zu Abrechnungsfragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung und der Überbrückungshilfe.