Personen mit gleichgerichteten wirtschaftlichen Interessen gründen regelmäßig Personen- oder Kapitalgesellschaften, um diesen nachzugehen. Scheidet in der Folgezeit ein Gesellschafter durch eine Kündigung oder Ausschluss aus der Gesellschaft wieder aus, können die bisherigen Gesellschafter über das Schicksal des freiwerdenden Gesellschaftsanteils eine vertragliche Vereinbarung schließen. Diese Möglichkeit entfällt, wenn ein Gesellschafter verstirbt. Dann bestimmen zunächst die gesetzlichen Regelungen das Schicksal des durch Tod freiwerdenden Geschäftsanteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Sind die gesetzlichen Folgewirkungen nicht gewünscht, können sie durch eine vertragliche Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag modifiziert werden.
Die kommentierte Checkliste stellt die gesetzlichen Regelungen bei Versterben eines Gesellschafters dar und zeigt die Gestaltungsalternativen sowie deren steuerliche Folgewirkung für Personen- und Kapitalgesellschaften auf. Ausführliche Checklisten bieten mit Fragen u.a. zu den Fortsetzungs-, Nachfolge- und Eintrittsklauseln wichtige Hilfestellung bei der Gestaltung der Gesellschafternachfolge im Todesfall.