Die Krise in der Automobilindustrie und im Maschinenbau im 2. Halbjahr 2019 sowie die nachfolgende COVID-19-Pandemie haben aufgezeigt, dass die Zukunft risikobehaftet und höchst ungewiss ist. Die Mandanten des steuerberatenden Berufsstands benötigen zunehmend Orientierung und damit Planungsrechnungen. Diese werden von den Stakeholdern regelmäßig eingefordert. Zuletzt wurde in § 1 StaRUG mittelbar für alle haftungsbeschränkten Gesellschaften eine Planungspflicht eingeführt. Kurzum: Die Planung ist sinnvoll, meist sogar gesetzlich geboten und integraler Bestandteil eines IKS. Die Kommentierte Checkliste gibt Ihnen dabei Unterstützung.