Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten und die Verwendung der Vollmachtsdatenbank ist das amtliche Vollmachtsmuster Voraussetzung. Diesen Vordruck können Sie sich hier als ausfüllbare PDF-Datei kostenlos herunterladen. Sollen Vollmachten nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, ist eine Verwendung des Musters freigestellt und Sie können ohne Bedenken weiterhin die Vollmachten der DWS-Medien verwenden.
Mit BMF-Schreiben vom 27.03.2025 wurde eine neue Fassung des amtlichen Vollmachtsformulars veröffentlicht. Solange die automatische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Abs. 1 AO noch nicht umgesetzt ist, sind jedoch nach dem BMF-Schreiben vom 24.04.2025 weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für die Vollmachten zur Vertretung der Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden.