Ist die vereinbarte Vergütung höher als die gesetzliche Vergütung, so muss diese insbesondere in Textform abgeschlossen und als „Vergütungsvereinbarung“ (oder vergleichbar) bezeichnet werden. Zudem muss das Dokument von anderen Vereinbarungen, insb. der Vollmachtserteilung, deutlich abgesetzt sein. Mit diesem Formular kann eine umfassende – und vor allem rechtssichere - Vergütungsvereinbarung mit Mandanten geschlossen werden.