Nunmehr gilt es, die Vorbereitungen für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2021 zu treffen. Bei der Erklärungserstellung 2021 sind nicht nur geänderte und angepasste Erklärungsvordrucke zu beachten. Auch aktuelle steuerliche Änderungen, die sich durch Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung ergeben, sind zu berücksichtigen.
1. Highlights der Einkommensteuererklärung 2021
– Änderungen der Erklärungsvordrucke inkl. Anlage EÜR / Anlage Corona-Soforthilfen
– NEU: Anlage Mobilitätsprämie
– NEU: Umsetzung des Behinderten-Pauschbetragsgesetzes
– (Kleine) Photovoltaikanlagen (BMF-Schreiben v. 29.10.2021)
– Rentenrechtsprechung in der Veranlagung 2021
– Einkommensteuererklärung und Verfahrensrecht (Erklärungsfristen / § 233a AO)
2. Gewinneinkünfte / Anlage EÜR
(Corona-Soforthilfen / 10-Tages-Frist / § 7g EStG / ehrenamtliche Tätigkeit / Schuldzinsenabzug § 4 Abs. 4a EStG)
3. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
(0,002 %-Regelung in der Veranlagung / häusliches Arbeitszimmer – Homeoffice-Pauschale / Reisekosten / Entfernungspauschale (BMF-Schreiben v. 18.11.2021)
4. Einkünfte aus Kapitalvermögen
(Negativzinsen / Aktienverluste / Ausfall privater Darlehensforderungen / Günstigerprüfung)
5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(Verbilligte Wohnungsüberlassung / Neues zur Kaufpreisaufteilung / § 82b EStDV / verkürzte Abschreibungsdauer)
6. Private Veräußerungsgeschäfte
(Häusliches Arbeitszimmer / Scheidung und Trennung / Kryptowährung)
7. Anlage Kind
(Kindergeld / Kinderfreibetrag / Kinderbonus / Abgrenzung: Erst- und weitere Ausbildung / Kinderbetreuungskosten)
8. Anlage Vorsorgeaufwand
(Rentenbesteuerung und Sonderausgabenabzug / Bonuszahlungen der Krankenkassen / Auslandsbezug)
9. Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen / Unterhalt
(Bonuszahlungen / Heimkosten / Unterhalt: Einkünfte und Bezüge, geringes Vermögen)
10. §§ 35a und 35c EStG
(BMF-Schreiben v. 01.09.2021 / Hausnotruf / Steuerermäßigung nach § 35c EStG)
11. Ausblick: Gesetzgebung nach der Bundestagswahl