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Drittaufwand im Steuerrecht

Drittaufwand im Steuerrecht

Cover der Leseprobe "Drittaufwand im Steuerrecht" von DWS-Medien.
Artikelnummer: 1972
Verpackungseinheit: 1
Mindestbestellmenge: 2
Stand: 05/2022
Auf Aktualität geprüft: 09.09.2024
Seiten: 6
Merkblatt
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Nicht selten kommt es in der Praxis vor, dass nicht der einkünfteerzielende Steuerpflichtige den Auftrag erteilt und/oder die Rechnung bezahlt hat, sondern ein anderer, z. B. der Ehegatte oder Eltern. In diesen Fällen spricht man von sog. Drittaufwand. Fraglich ist dann, ob die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können und die Vorsteuer geltend gemacht werden darf oder eben nicht. Aber auch im Bereich der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Steuerermäßigungen stellt sich die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit, wenn ein anderer die Kosten bezahlt hat, Rechnungsadressat oder Auftraggeber ist. Dieses Merkblatt zeigt unter Veranschaulichung anhand von Beispielen die gängigsten Praxisfälle auf und stellt einige Fallstricke dar.

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