Der stetig zunehmende Förderwille der Bundesregierung hinsichtlich E-Autos führt dazu, dass quasi jährlich neue Regelungen gelten bzw. neue Voraussetzungen einzuhalten sind – und dies auch noch in Abhängigkeit vom Anschaffungsjahr des Automobils. Dieses aktualisierte Merkblatt stellt die inzwischen sehr undurchsichtig gewordene Rechtslage für E-Autos ab dem VZ 2021 ausführlich anhand von Beispielen dar. Außerdem wird ein Überblick über die steuerliche Behandlung des Ladestroms und der Ladestationen gegeben.
Das enthaltene Beiblatt (Stand 03/2022) berücksichtigt die Neuerungen durch das BMF-Schreiben vom 07.02.2022. Bei den PDF-Dokumenten finden Sie das Beiblatt am Ende.