Der Förderwille der Bundesregierung hinsichtlich E-Autos ist ungebrochen und führt dazu, dass teilweise halbjährlich neue Regelungen gelten bzw. neue Voraussetzungen einzuhalten sind. Erst zum 01.07.2025 hat das Gesetz eine Anpassung erfahren und die Förderung von reinen E-Autos wurde nochmals ausgeweitet. Dieses aktualisierte Merkblatt stellt die inzwischen sehr undurchsichtig gewordene Rechtslage für die Privatnutzungsbesteuerung aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht für E-Autos ab dem VZ 2023 – unter Einbeziehung der neuen Regelungen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm – ausführlich anhand von Beispielen dar und zeigt auf, welche steuersparende Möglichkeiten es gibt und wo teure Fallstricke drohen. Außerdem wird ein Überblick über die steuerliche Behandlung des Ladestroms und der Ladestationen gegeben.