Die erweiterte Grundbesitzkürzung kann zu einer sehr weitreichenden Steuerfreistellung in der Gewerbesteuer führen und erfreulicherweise wurden die Voraussetzungen für die Gewährung seit dem Erhebungszeitraum 2021 deutlich gelockert, sodass nun mehr Unternehmen als zuvor in den Genuss der erweiterten Grundbesitzkürzung kommen können. Steuerfrei wird dann der Teil des Gewerbeertrags des Grundstücksunternehmens gestellt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes einschließlich bestimmter Nebentätigkeiten entfällt. Allerdings setzt die erweiterte Grundbesitzkürzung einen gesonderten Antrag voraus. Wird der Antrag auf die erweiterte Grundbesitzkürzung nicht gestellt, obwohl die Voraussetzungen vorlagen, drohen für den Steuerberater erhebliche Haftungsrisiken.
Dieses Merkblatt zeigt die Voraussetzungen für die erweiterte Grundbesitzkürzung auf, stellt den Umfang der Steuerbefreiung dar, weist auf Fallstricke hin und zeigt wie sich die erweiterte Grundbesitzkürzung mit geschickter Gestaltung erreichen oder retten lässt. Dabei wird auf eine Vielzahl von praktischen Anwendungsfällen eingegangen. Abgerundet wird das Merkblatt mit einem Überblick zur aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich verschiedener Fallkonstellationen, die für viele Fälle herangezogen werden können.