Gutscheine gibt es in der Praxis in völlig unterschiedlichen Erscheinungsformen. Vom Wertgutschein über den Warengutschein bis hin zu „Gutscheinen“, die einem Kunden Preisermäßigungen versprechen, sind Gutscheine ein fester Bestandteil des Wirtschaftslebens geworden. Bis Ende 2018 waren diese aber nicht speziell im Umsatzsteuergesetz geregelt. Seit 01.01.2019 gelten unionsrechtlich einheitliche Regelungen, die den allgemeinen Rahmen für die umsatzsteuerrechtliche Erfassung eines Teils der am Markt vorhandenen Gutscheine regeln.
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen ab 2019 bei den sog. Einzweck-Gutscheinen und den Mehrzweck-Gutscheinen. Dabei wird insbesondere auch die vom Bundesfinanzministerium im November 2020 veröffentlichte Verwaltungsauffassung vorgestellt. Es werden zudem wertvolle Hinweise zu den nicht als „Gutschein“ im Unionsrecht angesehenen Preisermäßigungs- und Preiserstattungsgutscheinen gegeben.