Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) markiert einen bedeutsamen Schritt in der Entwicklung des deutschen Rechtssystems und bringt gleichsam tiefgreifende Veränderungen für Personengesellschaften mit sich. Das MoPeG zielt insgesamt darauf ab, das deutsche Gesellschaftsrecht an die aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen, die Gründung und Führung von Personengesellschaften zu erleichtern und gleichzeitig den Schutz der Interessen aller Beteiligten sicherzustellen. Es sind keinerlei Übergangsregelungen vorgesehen, sodass die neuen Vorschriften sowohl für bestehende und neu zu gründende Personengesellschaften ab dem 01.01.2024 anzuwenden sind.
In diesem Merkblatt werden die entscheidenden Aspekte dieses Gesetzes dargestellt und die Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht, auf Gesellschafterverträge und auf das Steuerrecht analysiert.