Eine gute Ausbildung ist nicht nur wichtig, sondern oftmals auch sehr teuer. Insofern ist es nicht unbeachtlich, ob und wie sich die Kosten der Ausbildung steuerlich geltend machen lassen. Einige Fallstricke sollten dabei beachtet werden.
Das Merkblatt erläutert, wie zwischen einer beruflichen Erstausbildung/einem Erststudium und einer zweiten Aus- oder Weiterbildung unterschieden wird. Eine Vielzahl von Beispielen verdeutlicht die komplexe Gemengelage hinsichtlich des Kostenabzugs der Ausbildungskosten. Eingegangen wird dabei insbesondere auf die einzelnen Kostenbestandteile, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen können und wie diese korrekt zu ermitteln sind. Neben dem steuermindernden Abzug bei der Person, die sich in der Ausbildung befindet, wird auch dargestellt, welche Möglichkeiten Eltern haben, die Ausbildungskosten ihrer Kinder bei sich steuermindernd geltend zu machen und an welchen Stellen Gefahren drohen und eben kein Abzug solcher Kosten möglich ist.