Die Bestellung des Nießbrauchs ist ein beliebtes Instrument in der Nachfolgeplanung. Denn dieser ermöglicht den Zurückbehalt von Erträgen und ggf. auch Kontrolle sowie die Reduzierung der Schenkungsteuer. In der steuerlichen Beratungspraxis werden dabei typischerweise Grundstücke sowie Anteile an Kapital- und gewerblichen Personengesellschaften unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Das Merkblatt zeigt die mit der Bestellung und Beendigung des Nießbrauchs verbundenen Steuerfolgen auf und stellt die Besteuerung der Einkünfte aus dem Nießbrauch dar.