Die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gem. § 37b EStG ist durch das Jahressteuergesetz 2007 mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Bei der Pauschalsteuer nach § 37b EStG handelt es sich um eine Abgeltungsteuer. Dies bedeutet, eine Angabe der einzelnen erhaltenen Sachzuwendung in der jeweiligen Einkommensteuererklärung des Empfängers der Sachzuwendung ist nicht mehr notwendig. Die Übernahme der Pauschalsteuer durch den Zuwendenden ist aber ein Wahlrecht und keine Verpflichtung. Das Merkblatt zeigt die Grundlagen und Besonderheiten unter Berücksichtigung der BFH-Urteile auf.