Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört auch das Sonderbetriebsvermögen nebst der Sonder-GuV, zum Sonderbetriebsvermögen gehören die im Eigentum der Gesellschafter stehenden Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen sind oder der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen. Der Sonder-GuV zugehörig sind die Aufwendungen und Erträge, die durch die Beteiligung an der Personengesellschaft oder durch das Sonderbetriebsvermögen veranlasst sind. Die korrekte Identifizierung und Erfassung in Sonderbilanzen und Sonder-GuV ist von großer materieller Bedeutung. Dies betrifft zum einen die laufende Besteuerung, da insbesondere nicht korrekt zugeordneten Aufwendungen die Abziehbarkeit bei Eintritt der Bestandskraft versagt wird. Zum anderen sind die Zuordnung für Umstrukturierungen sowie unentgeltliche und entgeltliche Übertragungen von Anteilen an Personengesellschaften von entscheidender Bedeutung. Die zutreffende Behandlung des Sonderbetriebsvermögens entscheidet darüber, ob die Umstrukturierung und die unentgeltliche Übertragung erfolgsneutral möglich oder die Veräußerung steuerbegünstigt ist.