Neue Auflage: 08/2022.
Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab. Die Steuerberatungsverträge (Vordrucke Nr. 1b und 1c) regeln die allgemeinen Vertragsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber (Mandant). Der Unterschied zwischen der Lang- und der Kurzversion dieses Vertragstypus besteht darin, dass sich die Kurzversion darauf beschränkt, lediglich diejenigen rechtlichen Aspekte anzusprechen, die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergeben.
Die aktuelle Version enthält vor allem Änderungen in Bezug auf den Punkt „Haftung“. Nach der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ändert sich zum 01.08.2022 u. a. die Höhe der Mindestversicherungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung bei Sozietäten und Steuerberatungsgesellschaften (Berufsausübungsgesellschaften). Sie beträgt anstatt 250.000 € künftig je nach Rechtsform 500.000 € bzw. 1.000.000 €. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Haftungsbegrenzung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG kann die Haftung in den AGB nur auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Durch die Erhöhung der Mindestversicherungssumme ist dies ab 01.08.2022 entsprechend anzupassen. Um von dieser Regelung in diesem Fall Gebrauch machen zu können, muss der Betrag entsprechend dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden.