Nationale Unternehmen richten ihre Geschäftstätigkeit zunehmend international aus. Aus steuerlicher Sicht sind dabei neben den in den jeweiligen „Zielländern“ geltenden Bestimmungen und den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen auch zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem innerstaatlichen deutschen Steuerrecht ergeben. So hat der deutsche Gesetzgeber eine Reihe von Regelungen geschaffen, die der Ausnutzung des internationalen Steuersatzgefälles und insbesondere der Verlagerung von Aktivitäten auf Gesellschaften im Ausland entgegenwirken sollen. Das neue Merkblatt stellt die wesentlichen ertragsteuerlichen Aspekte bei Outbound-Aktivitäten deutscher Unternehmen dar.