Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zu einer Stärkung und Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, gerade im Hinblick auf die bislang noch ca. 12 bis 13 Mio. unversorgten Arbeitnehmer getan worden. Damit einher geht eine willkommene Begleitung und teilweise Vereinfachung in der steuerlichen Behandlung der betrieblichen Altersversorgung. Das Merkblatt gibt Ihnen als Steuerberater sowie Ihren Mandanten einen wichtigen Überblick über die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung nach der Rechtslage ab 2018 mit besonderer Beachtung der Neuregelungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz.