Geschäftsessen und Bewirtungen sind immer wieder Gegenstand von Betriebsprüfungen. Welche Angaben ein korrekter Bewirtungsbeleg zu enthalten hat, wer diese Angaben zu machen hat und worauf bei der Verköstigung von Geschäftspartnern zu achten ist, wird in diesem Merkblatt anschaulich dargestellt. Mit vielen Beispielen wird insbesondere erörtert, wann Bewirtungsaufwendungen vollständig, wann nur zu 70 % und wann die Kosten gar nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind. Gegenstand des Merkblattes sind auch die Bewirtungs- und Übernachtungsaufwendungen des Unternehmers für sich selbst im Rahmen von Dienstreisen und welcher Zusammenhang zum Ansatz von Verpflegungspauschalen besteht. Herausgearbeitet werden in diesem Merkblatt zudem die Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmer Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten absetzen können, denn dieser Bereich wurde durch aktuelle Rechtsprechung erheblich ausgeweitet. Das Merkblatt bietet Mandanten viele Praxishinweise und hilft dabei, Fehler zu vermeiden.