Mittels einer befristeten Sonderabschreibung (Sonder-AfA) sollen der Neubau von Mietwohnungen gefördert und Investitionsanreize gesetzt werden. Diese Regelung ist gesetzlich in § 7b EStG verankert und wird durch ein BMF-Schreiben v. 07.07.2020 konkretisiert. Die Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, dass sich private Investoren verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau engagieren. Gefördert werden dabei nicht nur Wohnungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden, sondern auch die Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden, wie z. B. ein Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von z. B. Fabrikgebäuden in Wohnungen. Zur Beantragung der Sonder-AfA ist das Ausfüllen und Einreichen der Anlage „Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG“ erforderlich. Im Merkblatt werden die Regelungen dargestellt.