Unternehmen der Bauwirtschaft müssen grundsätzlich dieselben umsatzsteuerrechtlichen Regelungen befolgen wie alle anderen Unternehmen auch. Allerdings sind in dieser Branche häufig auch Sonderregelungen zu beachten, welche die zutreffende Ermittlung der Steuer nicht vereinfachen. Besonderheiten bei der Abgrenzung der Leistung, Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und die zutreffende Bestimmung des Steuerschuldners sind nur einige der Punkte, die es zu beachten gilt. Zudem muss aufgrund dieser Feststellungen eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt werden, die für den leistenden Unternehmer nicht zu einer überhöhten Steuerzahllast führt, dem Leistungsempfänger aber den zutreffenden Vorsteuerabzug ermöglicht.
Das Merkblatt stellt die wichtigsten Punkte zusammen, die in der Bauwirtschaft zu beachten sind, und gibt Hinweise zur Vermeidung teurer Fehler bei der Abrechnung.