Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss jedes Unternehmen, das ein rechnungslegungsrelevantes Datenverarbeitungssystem einsetzt, über eine Verfahrensdokumentation verfügen. Dies gilt grundsätzlich auch für elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation kann von der Finanzverwaltung als formeller Mangel angesehen werden, was wiederum zur Verwerfung der Buchführung führen kann. Besonders bei größeren Betrieben mit komplexeren Strukturen sollte deshalb eine den Erfordernissen zum Verfahrensverständnis entsprechende, aber dennoch auf das Wesentliche beschränkte Verfahrensdokumentation Kasse erstellt werden.
Dieses Merkblatt informiert Sie kompakt und praxisnah über die gesetzlichen Grundlagen sowie den Aufbau, den Inhalt und die konkreten Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation für Kassen und Kassensysteme.