Vertragliche Beziehungen zwischen Angehörigen kommen in der Praxis häufig vor. Sie dienen zum einen der Absicherung von getroffenen Vereinbarungen, zum anderen aber auch als Gestaltungsmittel, um private Angelegenheiten in den steuerlich relevanten Bereich hineinzutransferieren. Dies ist grundsätzlich zulässig, solange die Verträge steuerrechtlich anzuerkennen sind. Aber sollen die Verträge zwischen Angehörigen steuerlich wirksam sein, stellt die Finanzverwaltung höhere Anforderungen an den Inhalt als bei Verträgen zwischen fremden Dritten. Ursache für die höheren Anforderungen ist der fehlende Interessenskonflikt zwischen den Vertragsparteien. Die Finanzverwaltung vermutet dann schnell rechtsmissbräuchliche Gestaltungen.
Das Merkblatt stellt diese höheren Anforderungen dar und zeigt auf, in welchen Fällen die Gerichtsbarkeit die Missbrauchsvermutung der Finanzverwaltung eingeschränkt und die steuerliche Wirksamkeit der Verträge bejaht hat. Erläutert werden aber auch Vertragsgestaltungen, die zum Scheitern verurteilt sind.
Jetzt mit aktuellem Beiblatt, Stand 11/2022.