Für Gebäude, Gebäudeteile oder Außenanlagen, die zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, sind Abschreibungen zu berücksichtigen. Die steuerlichen Vorgaben zur Gebäudeabschreibung, die in einer Reihe von Spezialvorschriften geregelt sind und sich insbesondere in Abhängigkeit von der Gebäudenutzung, der Zuordnung zum Privat- oder Betriebsvermögen oder dem Jahr der Fertigstellung (bzw. dem Jahr des Bauantrags) unterscheiden, werden in diesem Merkblatt dargestellt.
Weitere Aspekte wie die Abgrenzung selbstständiger Wirtschaftsgüter, die Aufteilung von Kaufpreisen zwischen Grund und Boden sowie Gebäuden, die zutreffende Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung und die verschiedenen Abschreibungsarten werden darin eingehend beleuchtet.