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Geldwäscheprävention für Steuerberater und Steuerkanzleien

Geldwäscheprävention gehört zu den organisatorischen und berufsrechtlich relevanten Aufgaben in Steuerkanzleien. In dieser Kategorie finden Sie DWS-Angebote rund um Geldwäsche und das Geldwäschegesetz (GwG) - von Fachinformationen bis zu Seminaren und Schulungen für Kanzleimitarbeiter.

Je nach Wissensbedarf können Sie sich über aktuelle Entwicklungen informieren, Grundlagen und typische Geldwäscheindikatoren vermitteln oder einzelne Themen gezielt vertiefen. Die Angebote richten sich insbesondere an Steuerberater sowie Mitarbeiter in Steuerkanzleien und unterstützen dabei, Anforderungen der Geldwäscheprävention im Kanzleialltag einzuordnen und entsprechendes Wissen strukturiert aufzubereiten.

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Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei

Steuerkanzleien kommen im Berufsalltag an unterschiedlichen Stellen mit Anforderungen der Geldwäscheprävention in Berührung. Entsprechend unterschiedlich kann auch der Informations- und Schulungsbedarf innerhalb einer Kanzlei sein. Während Berufsträger aktuelle Entwicklungen und fachliche Fragestellungen vertiefen möchten, benötigen Mitarbeiter häufig einen strukturierten Einstieg in Grundlagen, Pflichten und typische Risikosituationen.Die DWS-Angebote zum Thema Geldwäsche setzen deshalb an unterschiedlichen Nutzungssituationen an.

Fachwissen für Steuerberater vertiefen

Seminare zur Geldwäscheprävention richten sich insbesondere an Steuerberater und andere Berufsträger, die aktuelle Entwicklungen nachvollziehen und bestehendes Wissen vertiefen möchten. Das derzeit angebotene Seminar „Geldwäscheprävention - Update 2026“ behandelt aktuelle Entwicklungen der Geldwäscheprävention und richtet sich an Berater.
Wenn zusätzlich eine kompakte Unterlage für die weitere Arbeit benötigt wird, kann ein Seminar-Bundle mit ergänzendem Merkblatt eine passende Alternative sein.

Mitarbeiter zur Geldwäscheprävention schulen

Für Kanzleimitarbeiter steht ein anderer Lernbedarf im Vordergrund. Die DWS-Kanzleischulung „Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei nach GwG 2026“ vermittelt Grundlagen des Geldwäschegesetzes und behandelt unter anderem Pflichten von Steuerberatern sowie Geldwäscheindikatoren bei Steuererklärungen, Immobilien, Bargeld und Darlehen.
Die Schulung ist als digitales Lernangebot mit Wissensfragen und Abschlusstest aufgebaut und richtet sich primär an Mitarbeiter, die schwerpunktmäßig steuerrechtliche oder buchhalterische Aufgaben bearbeiten.

Merkblatt, Seminar oder Kanzleischulung?

Welche Angebotsform geeignet ist, hängt vor allem davon ab, wie das Wissen in der Kanzlei eingesetzt werden soll:
•    Merkblatt: für kompakte Fachinformationen zum Nachlesen,
•    Seminar: für die fachliche Vertiefung und die Einordnung aktueller Entwicklungen,
•    Kanzleischulung: für die strukturierte Vermittlung von Grundlagen an Mitarbeiter,
•    Bundle: wenn Weiterbildung und ergänzende Fachinformation gemeinsam benötigt werden.

So können Steuerkanzleien das Angebot nach Zielgruppe und konkretem Informationsbedarf auswählen, statt sämtliche Inhalte über eine einzige Lernform abzudecken.

Auf der Themenseite finden Steuerkanzleien unterschiedliche Angebotsformen zur Geldwäscheprävention, darunter Merkblätter,  Seminare, Kanzleischulungen und kombinierte Angebote. Die passende Auswahl richtet sich insbesondere danach, ob aktuelles Fachwissen vertieft, Grundlagen vermittelt oder Informationen zum Nachlesen benötigt werden.

Ja. Die aktuelle DWS-Kanzleischulung „Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei nach GwG 2026“ richtet sich primär an Mitarbeiter, die steuerrechtliche oder buchhalterische Aufgaben bearbeiten. Sie vermittelt Grundlagen sowie typische Geldwäscheindikatoren und enthält Wissensfragen und einen Abschlusstest.

Ja. Mit „Geldwäscheprävention - Update 2026“ ist derzeit ein Seminar für Berater verfügbar beziehungsweise angekündigt. Zusätzlich wird eine Variante angeboten, bei der das Seminar mit dem Merkblatt „Geldwäscheverhinderung: Melde- und Präventionsmaßnahmen durch den Steuerberater“ kombiniert wird.