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Jahrhundertreform „MoPeG“ sorgt für Unsicherheit! – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

Jahrhundertreform „MoPeG“ sorgt für Unsicherheit! – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

WEBINAR (Aufzeichnung)
100,00 €*
* zzgl. gesetzl. USt.
Thema: Grund(erwerb)steuer , Wirtschaftsberatung
Artikel-Nr. O#CW059
Veröffentlicht am: 24.11.2023
Live am: 24.11.2023 um 11:00 Uhr
Dauer: ca. 2 Std.
Unbegrenzter Zugriff
Berater

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen. Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Der Gesetzgeber hat aktuell im Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz vom 30.08.2023 diverse Regelungen zur Umsetzung des MoPeG´s aufgenommen. Insbesondere die angedachten Regelungen zur Grunderwerbsteuer sind dabei ein Paukenschlag! Der Bundesrat wurde ebenfalls aktiv und hat mit diversen Anträgen und Stellungnahmen, die sämtlich von der Bundesregierung abgelehnt wurden, versucht eine dauerhafte Regelung ab 2024 zu schaffen. Die Situation ist aktuell unübersichtlich und in ständiger Bewegung. Die Kenntnis dieser angedachten Regelungen ist für die Planung von Strukturierungen bei Unternehmen mit Grundbesitz besonders relevant. Für die steuerliche Beratung besteht nun die Notwendigkeit Gestaltungen mit Grundbesitz möglichst noch in diesem Jahr durchzuführen.

Außerdem macht die Einführung der neuen eGbR teilweise umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig, die ohne Kenntnis der grundlegenden Änderungen nur schwer umsetzbar sein werden. Dabei sind Vertretungs- und Haftungsfragen durch Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. Auch sind die neuen Regelungen zum Austritt und Eintritt in Gbr´s zu berücksichtigen.

Insbesondere stellen sich folgende Fragen, die im Webinar beleuchtet werden:

  • Wie sind die „alten“ GbRs in das neue System zu überführen und muss dies geschehen?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich im Verfahrensrecht, Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz und im Ertragssteuerrecht durch die Einführung des MoPeG?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich in der Grunderwerbsteuer durch das Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024
    • Führt der Wegfall des Gesamthandsprinzips dazu, dass die Grunderwerbsteuer-befreiung bei Übergängen von Grundbesitz auf und von einer Gesamthand i.S. der §§ 5, 6 GrEStG rückwirkend versagt oder ausgeschlossen wird?
    • Welche Auswirkungen auf grunderwerbsteuerfreie Grundstücksübergänge vor dem 1. Januar 2024 ergeben sich?
    • Bleibt der Tatbestand des Wechsels im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft weiter anwendbar?
    • Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Berechnung von schädlichen Anteilsübergängen im Rahmen der Anwendung der §§ 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG?

Das Gesetz tritt zwar erst 2024 in Kraft, bis dahin können aber umfassende Vorarbeiten zu leisten sein, denen wiederum umfangreiche Beratungen vorauszugehen haben. Auch sollten geplante Umstrukturierungen im Jahr 2023 schon mit Blick auf die anstehenden Änderungen beraten werden.

Das Webinar befasst sich mit den kommenden tiefgreifenden Änderungen im GbR-Recht sowie im Personenhandelsgesellschaftsrecht.

Informieren Sie sich daher bereits jetzt über die evtl. anstehenden Auswirkungen des MoPeG!