Die Umsatzsteuer unterliegt permanenten Änderungen. Gesetzgeber, Rechtsprechung und Finanzverwaltung ändern in großen oder manchmal auch nur in kleinen Dingen die anwendbaren Rechtsgrundsätze. Selbst wenn zum Beginn des Jahres 2026 nicht so viele Neuerungen zu beachten sind, wie im Vorjahr, ergeben sich dennoch wichtige Neuerungen. Aber auch aus der Rechtsprechung von EuGH und BFH und der Umsetzung durch die Finanzverwaltung ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Praxis. Eine ständige Fortbildung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist unerlässlich, um mögliche Gefahrenquellen für die Mandanten zu erkennen.
Das Seminar „Neues aus der Umsatzsteuer 2026“ möchte Ihnen die Änderungen des Umsatzsteuerrechts in konzentrierter Form vermitteln.
Aus dem Inhalt:
1. Aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung:
2. Nachlese zu den Steueränderungen 2025
3. Geplante Gesetzesänderungen 2026
4. Hinweise auf anhängige Verfahren (Vorabentscheidungsersuchen) beim EuGH und BFH (z.B. zum Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen)
5. Aktuelle, bis zum Seminar veröffentlichte wichtige Urteile und Verwaltungsanweisungen