Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und geschätzten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt nun bis zum 31.12.2022 eine Schlussabrechnung. Für welche Corona-Hilfen muss eine Schlussabrechnung erstellt werden? Welche Fristen sind zu beachten? Wer erstellt die Schlussabrechnung und wo wird sie eingereicht? Wann bekommt man den Schlussbescheid und bis wann müssen Rückzahlungen erfolgen? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Referent im Webinar und macht Sie fit für die Erstellung der Schlussabrechnung.