Für viele mittelständische Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie Geschäftsbereiche verselbstständigen wollen oder sogar ihr Gesamtunternehmen in rechtlich selbstständige Unternehmen unter einheitlicher Führung aufteilen sollten. Die zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen lassen es zu, diese Umstrukturierung unter Beibehaltung der rechtlichen Beziehungen (Gesamtrechtsnachfolge) und ohne Aufdeckung von stillen Reserven zu realisieren. Den mit Abstand wichtigsten Weg hierzu stellt die Ausgliederung dar. Worauf es bei einer Ausgliederung ankommt und wie diese in der Praxis gefahrlos umzusetzen ist, zeigt diese Kommentierte Checkliste.