Die Einreichung einer Schlussabrechnung zu den Corona-Wirtschaftshilfen ist alternativlos. Wird keine Schlussabrechnung abgegeben, müssen sämtliche erhaltenen Hilfen zurückgezahlt werden. Zudem werden mit der Schlussabrechnung Schätzwerte und Fehler der Antragstellung bzw. Bewilligungsbescheide korrigiert, sodass sich in vielen Fällen Nachzahlungen oder Rückzahlungen ergeben.
Die Kommentierte Checkliste gibt einen Überblick über die Regeln und zeigt mit praktischen Hinweisen, worauf es ankommt.