Die Finanzanlagenvermittler bedürfen seit dem 01.01.2013 der besonderen Gewerbezulassung nach § 34f GewO und unterliegen erstmalig für das Geschäftsjahr 2013 einer besonderen Prüfungspflicht. Als sachkundige Prüfer kommen vor allem Steuerberater in Betracht. Diese werden mit den Arbeitshilfen zur Prüfung unterstützt. Das Paket umfasst eine Kommentierte Checkliste zur Durchführung der Prüfung (8 Seiten), eine Berichtsvorlage (6 Seiten) sowie eine Vollständigkeitserklärung (2 Seiten).