Die Vorschriften über die Dokumentation grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen werden seit Einführung geprägt von der Praxisfrage, ob bzw. inwieweit es einem sachverständigen Dritten (z. B. Betriebsprüfer des Finanzamts) innerhalb einer angemessenen Frist möglich war, festzustellen, ob und inwieweit der Steuerpflichtige dabei den Fremdvergleichsgrundsatz beachtet hat. Als Rechtsfolge droht bei einer Nichtbeachtung die Schätzung im Rahmen einer widerlegbaren Vermutung sowie die Möglichkeit zur Festsetzung von Zuschlägen.
Die verpflichtende Abgabe einer sog. Transaktionsmatrix soll die risikoorientierte Fall- und Prüfungsauswahl im Rahmen von Außenprüfungen für das Finanzamt unterstützen und verbessern. Dies geht einher mit der durch das sog. DAC-7 UmsG eingeleiteten Absicht, einen zeitnahen Abschluss von Betriebsprüfungen zu erreichen.
Das neue Merkblatt vermittelt einen kompakten Überblick der neuen Vorschriften hin zur „Vorratsdokumentation“ mit Halbierung der Vorlagefrist auf nur noch 30 Tage.