Die Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes liegt im Trend. Auch im Betriebsvermögen der Unternehmen befinden sich zunehmend Zweiräder. Kurierdienste und Lebensmittellieferservices setzen verstärkt auf den Einsatz von Fahrrädern, weil diese praktischer und in Städten schneller sind als Kfz. So erstaunt es nicht, dass Arbeitnehmern auch immer häufiger ein Dienstfahrrad anstelle des klassischen Dienstwagens angeboten wird.
Das DWS-Merkblatt stellt die Rechtslage ab 2020 dar. Die Neuerungen durch das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 sind berücksichtigt. Vom Erwerb, über die Nutzung des Fahrrades/E-Bikes durch den Unternehmer, die Überlassung an Arbeitnehmer, die Nutzung für betriebliche Fahrten bis hin zur Stromversorgung werden steuerlich relevante Aspekte von Dienstfahrrädern und E-Bikes im unternehmerischen Bereich beleuchtet.