Ab dem 01.01.2025 treten umfassende Änderungen bei der Kleinunternehmerbesteuerung in Kraft. Durch das Jahressteuergesetz 2024 können deutsche Unternehmer erstmals die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen und ausländische Unternehmer in Deutschland anwenden. Dies betrifft alle Unternehmer mit einem Umsatz von bis zu 100.000 € innerhalb der Europäischen Union. Hierfür wird eine neue Kleinunternehmer-Identifikationsnummer eingeführt und es gelten besondere Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze.
Wichtige Punkte:
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die neuen Möglichkeiten der Kleinunternehmerbesteuerung ab 2025 zu informieren!