In vielen Fällen befinden sich Mandanten in einem Dilemma: auf der einen Seite würden sie gerne nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen schenken (z.B. um die aktuelle Rechtslage oder Freibeträge zu nutzen). Gleichzeitig ist die Zukunft ungewiss: sie könnten das Geld selbst brauchen (z.B. in einem Pflegefall), das Verhältnis zu den Beschenkten könnte sich verschlechtern oder die Beschenkten könnten vielleicht nach der Schenkung selbst die Motivation verlieren, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen.
Oft bewegt den Schenker auch die Sorge, ob die Beschenkten mit dem geschenkten Vermögen vernünftig umgehen werden. Im Fokus des Vortrags stehen deshalb Maßnahmen, mit denen der Schenker zwar Vermögen auf Beschenkte überträgt, ohne jedoch die Kontrolle ganz aus der Hand zu geben. Wir gehen neben den allseits bekannten Nießbrauchsvorbehalten, auch auf Rückforderungsrechte, Sonderrechte im Gesellschaftsvertrag, Beiratsstrukturen, Zustimmungsvorbehalte, zwischengeschaltete Holdinggesellschaften, Familienpools und Testamentsvollstreckung ein, um den Schenker möglichst gut abzusichern.
1. Dilemma
2. Schenkung mit Rückforderungsrechten
3. Golden share
4. Testamentsvollstreckung
5. Beirat
6. Familienstiftung
7. GmbH & Co. KG
8. Familienpool