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Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) – Das neue Optionsmodell für Personengesellschaften

Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) – Das neue Optionsmodell für Personengesellschaften

SEMINAR
120,00 €*
* zzgl. gesetzl. USt.
Artikel-Nr. O#284
Veröffentlicht am: 15.09.2021
Dauer: 1 Std. 41 Min.
Unbegrenzter Zugriff
Experten Berater

Um die Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften auf internationaler Ebene zu erhöhen, wurde am 21.05.2021 das neue Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom Bundestag beschlossen. Personengesellschaften haben dadurch nun die Option, sich wie eine Körperschaft besteuern zu lassen. Unser neues Seminar erläutert, was Sie diesbezüglich jetzt für Ihre Beratungen wissen müssen.

1. Optionsmodell für Personenhandelsgesellschaften

2. Währungskursverluste bei Gesellschafterdarlehen

3. Einlagelösung bei ertragsteuerlicher Organschaft

4. Globalisierung des UmwStG

5. Corona-bedingte Verlängerung von Investitionsfristen

  • Vorstellung des neue Optionsmodells für Personenhandelsgesellschaften mit Vor- und Nachteilen sowie Beratungshinweisen
  • Detaillierte Darstellung der wichtigsten Fakten über die Währungskursverluste bei Gesellschafterdarlehen und der Einlagelösung bei ertragsteuerlicher Organschaft
  • Kenntnis über weitere relevante Änderungen, die sich durch das neue Körperschaftmodernisierungsgesetz ergeben
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