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Neue Krisenfrüherkennungspflichten für StB, WP und vBP gemäß § 102 StaRUG

Neue Krisenfrüherkennungspflichten für StB, WP und vBP gemäß § 102 StaRUG

SEMINAR
120,00 €*
Vorbestellbar
* zzgl. gesetzl. USt.
Artikel-Nr. O#325
Veröffentlicht am: 15.05.2024
Dauer: ca. 2 Std.
Unbegrenzter Zugriff
Berater

Für die Mitglieder der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe ergeben sich deutliche Änderungen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche und auch bei ei-ner möglichen Haftung wegen Schlecht- und/ oder Falschberatung. So sind die Leitsätze aus dem BGH-Urteil v. 26.01.2017 (IX ZR 285/14) mittlerweile unter der Bezeichnung „Hinweis- und Warnpflichten“ unter § 102 StaRUG eingeflossen.

Mit Hilfe dieses Seminars sollen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer bzgl. der Änderungen und Neuerungen bzw. Ergänzungen im Bereich Sanierung und Insolvenz durch die Einführung von SanInsFoG und StaRUG sensibilisiert werden.
Im Schwerpunkt werden die relevanten Änderungen gegenüber der Insolvenzordnung und ESUG herausgearbeitet und parallel wird auf die entsprechenden Prüfungs- und Hinweis-pflichten der Mitglieder der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe hingewiesen.
Das Seminar soll helfen, die gesetzlichen Neuerungen verständlich und für das Tagesgeschäft nachvollziehbar darzulegen und aufzeigen, wo ein Umdenken und eine deutliche Änderung in der Zusammenarbeit mit den Mandanten stattfinden muss.