Ein Testament ist an sich ein erbrechtliches Dokument, deswegen wird es meistens von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht formuliert. In der Praxis sieht man dann aber oft, dass eine erbrechtliche Lösung oft zu sehr gravierenden steuerlichen Nachteilen führt. So führt ein Berliner Testament zur mehrfachen Vererbung desselben Vermögens und damit zur doppelten Erbschaftsteuerbelastung.
Durch ein Testament, das lediglich aus der juristischen Perspektive entworfen wird, kann auch die Beendigung der Betriebsaufspaltung oder Entnahme des Sonderbetriebsvermögens drohen. In unserem Seminar gehen wir explizit in den Schnittstellenbereich zwischen Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht hinein und sensibilisieren die Teilnehmer für Fallstricke, die bei der Testamentsgestaltung drohen könnten. Darüber hinaus wird auch auf besondere Gestaltungen eingegangen, mit denen ein steueroptimales Testament gelingen könnte.
1. Letztwillige Verfügungen
2. Gestaltungshinweise
3. Pflichtteilsrisiken
4. Absicherung des Ehegatten
5. Zweckvermächtnis
6. Familienheim
7. Berliner Testament
8. Betriebsaufspaltung
9. Sonderbetriebsvermögen
10. Einziehungsklauseln