Immer häufiger müssen Vorsteuerbeträge aufgeteilt werden, sobald Unternehmer sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze ausführen. Dies betrifft längst nicht mehr nur Vermieter, sondern z.B. auch Ärzte und Apotheker, Versicherungs- und Immobilienmakler, Physiotherapeuten etc. bis hin zu Spediteuren und Betreiber von Testzentren. Auf Basis der beiden BMF-Schreiben vom Herbst 2022 beleuchtet unser Referent in dem Online-Seminar alle Facetten der Vorsteueraufteilung, sowohl generell als auch speziell bei Immobilien, und veranschaulichen dies anhand von zahlreichen Praxisbeispielen.