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Einverständniserklärung des Mandanten im Rahmen der Praxisübertragung des Steuerberaters

Einverständniserklärung des Mandanten im Rahmen der Praxisübertragung des Steuerberaters

Cover der Leseprobe "Einverständniserklärung des Mandanten im Rahmen der Praxisübertragung des Steuerberaters" von DWS-Medien.
Artikelnummer: 1104
Themenbereiche: Praxisvereinbarungen 
Verpackungseinheit: 2
Mindestbestellmenge: 1
Stand: 12/2014
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Nach § 28 Abs. 2 BOStB ist die Pflicht zur Verschwiegenheit bei der Übertragung der Praxis in besonderer Weise zu beachten. Unterlagen zur Praxiswertermittlung dürfen keine Rückschlüsse auf die Auftraggeber zulassen. Den Auftraggeber betreffende Akten und Unterlagen dürfen nur nach seiner Einwilligung übergeben werden. Eine Praxisübertragung mit einer Weitergabe von mandantenbezogenen Informationen ohne Einholung der Einwilligung des Mandanten stellt daher einen Verstoß gegen Berufsrecht dar. Des Weiteren kann sich der Steuerberater nach §§ 203, 204 StGB sogar strafbar machen, wenn er unbefugt Geheimnisse des Mandanten offenbart oder verwertet. Nach der Rechtsprechung kann die fehlende Einwilligung der Mandanten zu einer Gesamtnichtigkeit des gesamten Praxisübertragungsvertrages mit katastrophalen Konsequenzen für den Verkäufer führen.

Mit dem Vordruck kann die im Rahmen der Praxisübertragung des Steuerberaters erforderliche Einverständniserklärung des Mandanten eingeholt werden.