Der Vordruck regelt die Zusammenarbeit von Berufsträgern im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit Berufskollegen oder auch anderen Berufsgruppen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei werden umfassende Regelungen zur gemeinschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln geschaffen und gesellschafts- und berufsrechtliche Schutzmaßnahmen implementiert. Der Vordruck berücksichtigt zudem sämtliche Pflichten des § 55h StBerG; dazu zählen vor allem diverse Regelungen zur Einhaltung der jeweiligen Berufspflichten.