Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Sie entwickelt sich dank einer ausgeweiteten Auslegung ihrer Hinzurechnungsvorschriften durch die Finanzbehörden immer mehr zu einer Art von Substanzsteuer. Dies betrifft vor allem die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Lizenzen. Gleichzeitig nimmt die Prüfungsdichte, auch durch gemeindeeigene Prüfer, zu. In diesem Merkblatt werden die in der Praxis relevanten Abgrenzungsprobleme und die einzelnen Fälle von Hinzurechnungen dieser sog. Finanzierungsanteile dargestellt. Dabei wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Durchführungsgesellschaft und zum „fiktiven Anlagevermögen“ eingegangen. Die Praxishinweise sollen Ihnen als Steuerberater sowie Ihren Mandanten helfen, die Hinzurechnungen richtig einzuschätzen.