Diese Hinweise sollen dem Praxisinhaber Hilfestellung bei der Verwendung der Steuerberatungsverträge 1b, 1c und 2b der DWS-Medien, des Betriebswirtschaftlichen Beratungsvertrages (Vordruck Nr. 30 der DWS-Medien) sowie der Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Vordruck Nr. 5.1 bis 5.13 der DWS-Medien) bieten.