Banken und Sparkassen dürfen grundsätzlich nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriftmandate zur Zahlungsabwicklung entgegennehmen. Ein papierhaftes Lastschriftmandat ist mit der Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen, welches mit diesem Vordruck erfolgen kann.
Hinweis: Auch die Bezahlung mittels SEPA-Firmenlastschrift (vgl. DWS-Vordruck Nr. 1109) kann zwischen Unternehmen vereinbart werden.