Pauschalvergütungsvereinbarungen sind nach der Streichung von § 14 StBVV a.F. zum 1. Juli 2025 nach den allgemeinen Regeln für Vergütungsvereinbarungen abzuschließen. Dies bringt einerseits Vereinfachungen mit sich, führt andererseits aber auch zu formellem Anpassungsbedarf. Unser Formular mit Stand 07/2025 bringt Sie hier auf einen rechtssicheren Stand.