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VERGRIFFEN Weitergabe von Informationen an Kreditinstitute

VERGRIFFEN Weitergabe von Informationen an Kreditinstitute

Artikelnummer: 1112
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Stand: 01/2018
Seiten: 2
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Zum Schutz der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 57 StBerG und zur dringend gebotenen eigenen haftungsrechtlichen Absicherung durch Dokumentation für den Fall von etwaigen Schadensersatzprozessen sollte der Steuerberater gegenüber Mandant und Bank für klare und rechtssichere Verhältnisse sorgen. Hierbei hilft der Vordruck Art.-Nr. 1112. Er enthält auch eine Musterformulierung für eine Vollmacht zur Weitergabe von Informationen an Kreditinstitute. Diese Vollmacht wird auch einzeln beziehbar sein. Sie hat die Art-Nr. 1113.